Wahlen 2021

Anbei zur Kenntnisnahme und weiteren Beachtung im Sinne der Allgemeinheit und ihres Wohles eine Ausführung zu den rechtlichen und faktischen Gegebenheiten, aus der ersichtlich wird, dass sich die, von der Staatsgewalt durchgeführte Veranstaltung von demokratischen Wahlen nicht mit dem Grundsatz vereinbart, dass alle Staatsgewalt dem Wohl der Allgemeinheit gewidmet und verpflichtet ist, womit die Durchführung, Beteiligung und Duldung nicht im Sinne des Rechtsstaats ist und damit aus rechtlicher Sicht unzulässig.

Datum 15.09.2021


An die zuständigen Verantwortlichen

Mittels der kommenden Wahlen werden aus dem Kreis der zu wählenden Personen die Amtsträger für die nächste Legislaturperiode legitimiert.

Ihr Aufgabenbereich umfasst die Eruierung und die Durchführung von Maßnahmen für staatliches Handeln. Diese Maßnahmen finden ihre Berechtigung darin, für die Wahrung des Wohls der Allgemeinheit unverzichtbar zu sein. Dass die Berechtigung aller Staatsgewalt und damit auch jeglicher Maßnahmen staatlichen Handelns auf der Unverzichtbarkeit im Sinne des Allgemeinwohles beruht, geht daraus hervor, dass alle Staatsgewalt dem Wohl der Allgemeinheit gewidmet ist und staatliches Handeln dieser Widmung verpflichtet ist, wobei nicht widmungsgemäßem Handeln hingegen jede Berechtigung fehlt.

So haben auch Maßnahmen, die dem Wohl der Allgemeinheit entgegenstehen, keine Entsprechung mit der Staatsgewalt. Ihre Durchführung durch staatliche Institute ist somit unzulässig.

Das bedeutet auch, dass Maßnahmen unzulässig sind, die sich mit dem Wesen der Allgemeinheit nicht vereinbaren und die folglich dazu geeignet sind, die Allgemeinheit gegen ihr Wohl in Anspruch zu nehmen.
Diese Unzulässigkeit geht daraus hervor, dass alle Staatsgewalt dem Wohl der Allgemeinheit gewidmet und verpflichtet ist, womit sie auch dem Wesen der Allgemeinheit verpflichtet ist. Denn was dem Wesen der Allgemeinheit entgegensteht, was also damit im Widerspruch steht, ist nicht geeignet, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen.

Da alle Staatsgewalt dem Wohl und Wesen der Allgemeinheit verpflichtet ist, geht ihre Berechtigung über das Wohl und das Wesen der Allgemeinheit zu verfügen nicht hervor. Zumal: Der Anspruch eines Verpflichteten, über den Bereich zu verfügen, gegenüber dem die Verpflichtung besteht, hat keine Berechtigung.

Da alle Staatsgewalt dem Wohl und damit auch Wesen der Allgemeinheit verpflichtet ist, und da es eine unabänderliche Tatsache ist, dass die Allgemeinheit keinen Einzelnen und keine Gruppe in der Gesellschaft und keine sonstige Minderheit ausschließt, weil das ihrem Wesen nicht entspricht sondern widerspricht, steht das das zu tun den, dem Wesen der Allgemeinheit verpflichteten Vertretern der Staatsgewalt ebenfalls nicht zu.

Diese sind folglich nicht berechtigt, einen Einzelnen oder eine Gruppe in der Gesellschaft oder eine sonstige Minderheit als von der Allgemeinheit ausgeschlossen zu betrachten oder zu behandeln und folglich nicht berechtigt dazu, diese als der Allgemeinheit nicht rechtlich gleichgestellt zu betrachten oder zu behandeln.

Da die Staatsgewalt nicht verfügungsberechtigt ist über die Allgemeinheit und die ihr rechtlich gleichgestellten Vertreter, finden staatliche Maßnahmen in Bezug auf die Allgemeinheit und die von ihr nicht als ausgeschlossen zu betrachtenden und zu behandelnden Repräsentanten keine Anwendung.

Staatliche Maßnahmen finden lediglich über den Bereich Anwendung, der dem Staat verpflichtet ist.

Das ist der Bereich der Repräsentanten der Allgemeinheit, der sich dem Staat durch Willenserklärung verpflichtet hat, indem er staatliche Aufgaben und hoheitliche Befugnisse freiwillig angenommen hat. Die Verpflichtung dieser Repräsentanten gegenüber dem Staat geht daraus hervor, dass alle Staatsgewalt und damit auch ihr Gebrauch zur Ausübung staatlicher Aufgaben und hoheitlicher Befugnisse dem Wohl der Allgemeinheit gewidmet ist, zusammen mit der Tatsache, dass dem Staat die Verpflichtung obliegt, den widmungsgemäßen Gebrauch zu garantieren.

Da die Verfügungsberechtigung der Staatsgewalt ausschließlich Anwendung auf den Bereich findet, der dem Staat verpflichtet ist, und folglich nicht auf die Allgemeinheit, von der kein Einzelner, keine Gruppe in der Gesellschaft und keine sonstige Minderheit als ausgeschlossen zu betrachten und zu behandeln ist, bezieht sich auch die, durch die Wahl zum Ausdruck kommende Legitimation nur auf den, dem Staat verpflichteten Anwendungsbereich, der sich auf die inneren Strukturen des Staates beschränkt.

Da eine Verfügungsberechtigung der Staatsgewalt über die Allgemeinheit nicht abzuleiten ist, ist auch die Beteiligung der Repräsentanten der Allgemeinheit an Wahlen, die die Repräsentanten der Staatsgewalt betreffen, folglich ohne jede Entsprechung, zumal es auch dem Wesen der Allgemeinheit nicht entspricht, Ansprüche zu erheben, gleich gegen wen oder was. Jedoch werden durch Wahlen sehr wohl Ansprüche begründet, hier nämlich gegen jene Repräsentanten der Allgemeinheit, die den Staat repräsentieren wollen.

Da dies dem Wesen der Allgemeinheit prinzipiell und ausnahmslos entgegensteht, ist auch die Wahl ohne Entsprechung mit dem Wesen der Allgemeinheit, womit sowohl eine Beteiligung als auch die Aufforderung dazu durch staatliche Vertreter, welchen es immanent ist, dem Wesen der Allgemeinheit verpflichtet zu sein, unzulässig ist.


Erhält eine Amtsperson Kenntnis davon, dass der Gebrauch der Staatsgewalt über die Widmung hinausgeht, wie das etwa aus den Verhältnissen hervorgeht, die hier vorstehend geschildert werden, ist von Amts wegen zu ermitteln, denn dem Staat obliegt die Verpflichtung, den widmungsgemäßen Gebrauch seines gesamten Bestandes zu garantieren, nämlich zum Wohl der Allgemeinheit. Ist eine Institution, die für sich staatliche und hoheitliche Befugnisse beansprucht, nicht willens oder in der Lage dazu, so besteht der Anspruch zu Unrecht.

Die Wahlunterlagen sind aus den oben genannten Gründen zur allgemeinen Entlastung an den Absender zurückzugeben.

In Vertretung der Allgemeinheit

5 Gedanken zu „Wahlen 2021“

  1. lieber klemens,
    mir erschließt sich nicht, was du damit erreichen willst. wenn es dir ernst ist, etwas zu verändern, dann gibt es geschichtlich keine erfahrung, wonach der gesunde menschenverstand ein ganzes volk erreicht und die dinge im sinne des volkes wendet. faktenkenntnis änderte gleichfalls nie etwas. ganz im gegenteil, wir bemerken, dass das “experiment” zur menschenführung in eine weltweite gleichschaltung gemündet ist, egal was aufgedeckt wird.

    die macht und kraft, selbstbestimmt zu leben, kommt weder vom staat, noch von anderen menschen. wie das wort >selbstbestimmt< schon klar ausdrückt – jeder bestimmt für sich selbst. augenblicklich bestimmen die meisten, sich nicht ihrer wahrheit zu bedienen; vermutlich, weil sie sie nicht kennen. denn sonst läge ihr schwerpunkt nicht auf den wahlen, sondern auf ihrer beziehung mit dem, der buchstäblich allmächtig ist, jede wahl nach seinem willen zu gestalten.. so könnte jeder mensch ohne abhängigkeiten von anderen menschen seine freiheit ganz allein zurückgewinnen – frei nach dem motto: wahlen? was für wahlen – ich habe beauftragt …

    ich schreib das nicht aus besserwisserei. ich erlebe nunmehr den dritten monat hintereinander beinahe täglich wunder über wunder, weil ich es auch so tue. ich beauftrage täglich neu und erlebe leichtigkeit und vollkommenheit, freude und erstaunen. gern erzähle ich dir mehr davon – ruf mich einfach an. das sind keine geheimnisse – du kannst es selbst so haben …

    herzliche grüße
    michael

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  2. Da fehlt es leider an grundlegenden Informationen, denn längst haben wir keine Souverintät mehr und das “Kapital” bestimmt wo es lang geht. Leider gehen da viel diesbezügliche Beiträge um mit ähnlichem Inhalt und letztendlich der Empfehlung nicht zu wählen, bzw. die Wahlunterlagen ungültig zu machen.
    Es gilt für Jede/n stattdessen seine Stimme zu erheben, sich zu vernetzen und die Basis-Partei zu wählen, die immer mehr eine große Volksbewegung wird. Lohnend u.a. Ernst Wolff mal anzuhören, der 40 Jahre auch nicht gewählt hat und jetzt für die Basis kandidiert.

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